Inhalt: Wasserstraßenüberwachung | Genehmigungswesen
Für Vorhaben Dritter im Bereich der Bundeswasserstraßen ist zu prüfen, ob diese Vorhaben Auswirkungen auf die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs haben können.Solche Maßnahmen sind z.B. der Bau von
- Uferbefestigungen
- Brücken
- Düker
- Freileitungen
- Wasserkraftanlagen
- Einleitungs- u. Entnahmebauwerke
- Hafenanlagen/Umschlagstellen
- Fahrgastschiffanleger
- Sportbootanlagen und Marinas
- und kleine Steganlagen, Dalben und Pfähle

Uferbefestigungen

Brückenl

Einlaufbauwerke

Anleger für Fahrgastschifffahrt

Sportbootsteganlagen
Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens (Strom- und schifffahrtspolizeiliche Genehmigung) werden die möglichen Auswirkungen von Benutzungen (z.B. Entnahmen oder Einleiten von Wasser) als auch die Errichtung, die Veränderung und das Betreiben von Anlagen in, über oder unter einer Bundeswasserstraße oder an ihren Ufern geprüft.
Hinweise zu den Antragsunterlagen können Sie dem Merkblatt für die Erteilung einer strom- und schifffahrtspolizeilichen Genehmigung entnehmen.